RechtlichesUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Es gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Er bedarf keiner Form. Es gelten dieselben Bedingungen für alle Angebote/Exposés/Preislisten etc., egal ob diese telefonisch oder schriftlich erfolgt sind. Der Maklerkunde/Nutzer anerkennt die nachstehenden Bedingungen.

  • 1 Gültigkeit

Mit Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung bzw. der Verwendung unserer Angebote kommt zwischen dem Empfänger und Immobilien Heinrich ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

  • 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, an uns die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

  • 3 Angebote:

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Gewähr übernehmen.

  • 4 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

  • 5 Tätigkeit

Wir üben in der Regel unsere Vermittlungstätigkeit für eine Partei aus, sind aber auch uneingeschränkt berechtigt, für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

  • 6 Eigentümerangaben

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

  • 7 Provisionspflicht:

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Immobilien Heinrich ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch wird somit bei Abschluss des Kaufvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.

An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

  • 8 Haftungsbegrenzung

Da der Makler sich bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen muss, haftet er nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Vertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.

Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  • 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

  • 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

  • 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

IMMOBILIEN HEINRICH
Dipl. Ing. R. Heinrich
Rahel-Straus-Weg 21
81673 München
Tel.: 089/ 6804676
Mobil: 0160/96808328

www.Immobilien-Heinrich.com

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